Der Beruf kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden

Sie können Ihre Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben oder
es besteht künftig die Gefahr dazu?


Dies könnte ein Anhaltspunkt für die Notwendigkeit besonderer Hilfen sein. Bei der Beurteilung helfen der ärztliche und psychologische Dienst der Agenturen für Arbeit vor Ort.


Die besonderen Fördermöglichkeiten für Rehabilitanden werden im Merkblatt „Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ beschrieben.

 


Förderung der
Teilhabe am
Arbeitsleben