Ausgleich für einen geringeren Verdienst

Wenn Sie mindestens 50 Jahre alt sind und eine geringer bezahlte Tätigkeit aufnehmen, haben Sie gegebenenfalls einen Rechtsanspruch auf Leistungen zur Entgeltsicherung.


Dies bedeutet, dass Ihnen die Agentur für Arbeit einen befristeten Zuschuss zu Ihrem Gehalt zahlen kann. Nähere Informationen finden Sie in der Broschüre „Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer“.

 


Entgeltsicherung
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