Transfersozialplan
Der Transfersozialplan eröffnet den Betriebsparteien eine umfangreiche Palette von Möglichkeiten, den vom Arbeitsplatzverlust betroffenen Arbeitnehmern Hilfestellungen zu leisten und ihre Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Aus arbeitsmarktpolitischen Gründen ist es deshalb wünschenswert und notwendig, dass eine Schwerpunktverschiebung stattfindet vom bisher gängigen Abfindungssozialplan, der ausschließlich geldliche Gesichtpunkte für den Verlust der Arbeitsplätze in den Mittelpunkt stellt, hin zum Transfersozialplan, der den Transfer der Arbeitnehmer in eine neue Beschäftigung oder in die Selbständigkeit fördert.
Hierzu gehört auch die sozialrechtliche Bewertung des Interessenausgleichs/Sozialplans im Hinblick auf integrationsfördernde und integrationshemmende Inhalte. Enthält ein Sozialplan überwiegend integrationshemmende Elemente, kann eine Förderung durch die Agentur für Arbeit mit Transferleistungen nicht erfolgen. |

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