Transfersozialplan

Der Transfersozialplan eröffnet den Betriebsparteien eine umfangreiche Palette von Möglichkeiten, den vom Arbeitsplatzverlust betroffenen Arbeitnehmern Hilfestellungen zu leisten und ihre Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.


Die Anforderungen des Arbeitmarktes an die Arbeitnehmer hinsichtlich der Qualifikation und Flexibilität erhöhen sich ständig.

Aus arbeitsmarktpolitischen Gründen ist es deshalb wünschenswert und notwendig, dass eine Schwerpunktverschiebung stattfindet vom bisher gängigen Abfindungssozialplan, der ausschließlich geldliche Gesichtpunkte für den Verlust der Arbeitsplätze in den Mittelpunkt stellt, hin zum Transfersozialplan, der den Transfer der Arbeitnehmer in eine neue Beschäftigung oder in  die Selbständigkeit fördert.


Um dieses Ziel zu erreichen, leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit auf neutraler Basis beraterische Hilfestellung. Sie bieten notwendige Dienste und Leistungen kostenlos an.

Hierzu gehört auch die sozialrechtliche Bewertung des Interessenausgleichs/Sozialplans im Hinblick auf integrationsfördernde und integrationshemmende Inhalte. Enthält ein Sozialplan überwiegend integrationshemmende Elemente, kann eine Förderung durch die Agentur für Arbeit mit Transferleistungen nicht erfolgen.