Transferleistungen

Mit der Einführung der Transferleistungen durch das Vierte Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ab 01. Januar 2004 wurde der präventive Ansatz der Arbeitsmarktpolitik weiter gestärkt. Die Transferinstrumente zur Abfederung von Personalabbauprozessen wurden geschärft und attraktiver ausgestaltet.


Folgende Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) können zum Einsatz gebracht werden:

 
Transfermaßnahmen
Diese umfassen alle Maßnahmen zur Eingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt, an deren Finanzierung sich der Arbeitgeber angemessen beteiligt. Gefördert wird nur die Teilnahme an Maßnahmen, die nicht über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinausgehen. Ziel ist es, die Vermittelbarkeit der betroffenen Arbeitnehmer zu verbessern und Arbeitslosigkeit bzw. den Übergang in eine Transfergesellschaft zu vermeiden.


Transferkurzarbeitergeld
Es dient dem Transfer der Arbeitnehmer von der bisherigen Beschäftigung hin zu einer neuen Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber oder dem Übergang in die Selbständigkeit. Voraussetzung ist, dass die ausscheidenden Arbeitnehmer in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (i.d.R. in einer Transfergesellschaft ) zusammengefasst werden. 

 


MB 8c Transfer-
leistungen